Das Pflegestärkungsgesetz
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Familienforum Ruhr Alexandrinenstr. 5, 44791 Bochum
Die Pflegereform 2017 führte einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ein, der eine Gleichbehandlung von somatischen, kognitiven und psychisch beeinträchtigten Menschen in der sozialen Pflegeversicherung ermöglichen soll. Die Fähigkeiten der Pflegebedürftigen werden vom neuen Begutachtungsinstrument stärker in den Mittelpunkt gerückt.
Die Rechtsanwältin Martina Steinke gibt Eltern im Online-Vortrag einen Überblick zu Neuanträgen, der Begutachtung von Kindern und den resultierenden Leistungen.
Die Teilnahmekosten betragen 6 Euro. Anmeldungen werden telefonisch und online entgegengenommen.