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Corona Grafik
Knapp 7000 Schülerïnnen und fast 600 Lehrerïnnen in Quarantäne vermeldete das Schulministerium Nordrhein-Westfalens am 20. September 2020. Bei 238 Schülern und 46 Lehrkräften lag eine bestätigte Infektion mit dem Virus vor, vier Schulen waren komplett geschlossen, dazu gab es 106 Teilschließungen. Da fragt man sich als Eltern: Was, wenn es an unserer Schule oder Kita passiert?
Zuallererst: Keine Panik! Die hohen Zahlen der Schülerïnnen und Lehrkräfte in Quarantäne bedeuten erstmal, dass mit der Ansteckungsgefahr höchst vorsichtig umgegangen wird. Sie bedeutet aber nicht, dass wir alle krank werden oder in Quarantäne müssen.
Grundsätzlich gilt, dass die Schule und die Kindertagesstätte nur gesund aufgesucht werden sollte und bei Krankheitssymptomen wie Fieber, Husten, Verlust des Geschmacks-, Geruchssinns oder Atemnot zu meiden ist. Denn diese Symptome können Anzeichen für eine Infektion mit dem Coronavirus sein. Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch Instituts zu den Symptomen einer COVID-19- Erkrankung gehören. Angesichts der Häufigkeit einfachen Schnupfens oder laufender Nase insbesondere bei Kindern wird seitens des NRW-Gesundheits-Ministeriums folgendes Vorgehen empfohlen: Im Falle einer laufenden Nase ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung des Wohlbefindens sollte zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden, ob weitere Symptome wie Husten und Fieber hinzukommen. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, kann das Kind wieder in die Schule oder Kindertagesstätte gehen.
Ist das eigene Kind erkrankt, ist als erster Schritt die eigene Haus- oder Kinderarztpraxis zu kontaktieren. Wahlweise können auch der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116 117 oder die Corona-Hotline unter 0211 - 9119 1001 angerufen werden. Ist der Verdacht auf Corona ärztlich begründet, wird ein Test beim zuständigen Gesundheitsamt durchgeführt. Auch, wenn der Test positiv ausfallen oder ein bestätigter Covid-19-Fall eines anderen Kindes an der Schule vorliegen sollte, ist Ruhe zu bewahren. Dank der Nachvollziehbarkeit von Kontakten in den Lerngruppen ist es nicht nötig, eine gesamte Schule in Quarantäne zu schicken. Maximal ein Jahrgang, in Grundschulen oft weniger, sind dann meist betroffen. Diese Kinder beziehungsweise ihre Eltern werden noch am selben Tag der Meldung des 1. Infektionsfalls – direkt vom zuständigen Gesundheitsamt oder über die Schule - informiert und gegebenenfalls aufgefordert, sich beim zuständigen Corona-Testzentrum oder einer Testpraxis einzufinden.
Falls die Information über einen bestätigten Fall durch die Schule oder das Gesundheitsamt erfolgt, ist eine vorherige Absprache mit dem eigenen Kinderarzt nicht nötig, die Überweisung für den Test wird automatisch veranlasst und an die Teststelle weitergeleitet. Nach durchgeführtem Test erfolgt dann meist innerhalb von 24 bis 48 Stunden die Mitteilung durch das Gesundheitsamt, ob der Test beim eigenen Kind positiv oder negativ ausgefallen ist.
Ob das Kind auch bei einem negativen Testergebnis in Quarantäne muss, entscheidet sich aufgrund der Kontaktpersonennachverfolgung. Dabei wird herausgefunden, wann der letzte Kontakt zu dem infizierten Kind war und wie eng er war, zum Beispiel durch Aufhalten im selben Klassenzimmer. Die Familienangehörigen, also Eltern und Geschwister des negativ getesteten aber in Quarantäne befindlichen Kindes sind in der Regel nicht mitbetroffen. Die Mitglieder der Hausgemeinschaft müssen dann weder zuhause bleiben, noch selbst getestet werden. In Deutschland wird prinzipiell nur getestet, wer eindeutige Symptome hat oder direkten Kontakt mit einer infizierten Person. Wenn sich während der Quarantäne doch noch Symptome einstellen, wird ein zweiter Test für das Kind notwendig. Bleibt das Kind während der Quarantäne beschwerdefrei, darf es danach wieder zur Schule gehen. Über den genauen Zeitpunkt werden die Eltern von der Schule nach Abstimmung mit dem Gesundheitsamt informiert.
Die Handlungsempfehlungen der Ministerien sind hier zu finden: