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Corona-Grafik
UPDATE vom 23.3.: Die Regierungschefs aller Bundesländer haben die Kontaktreduzierung verordnet und von einer Ausgangssperre (vorerst) abgesehen. Wie genau das umzusetzen ist, ist auf der Internet-Seite der Bundesregierung übersichtlich zusammengefasst:
Nach den Schließungen von Schulen, Kitas und Sporteinrichtungen wird das öffentliche Leben auch in Nordrhein-Westfalen weiter eingeschränkt.
Bis mindestens zum 19. April sind folgende Einrichtungen, Begegnungsstätten und Angebote geschlossen oder eingestellt:
- Kneipen, Cafés, Opern- und Konzerthäuser (ab 16. März)
- Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen)
- Spezialmärkte
- Reisebusreisen
- alle Spiel- und Bolzplätze
- sämtlicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen (ab 17. März)
- Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros und ähnliche Einrichtungen (ab 16. März)
- Bibliotheken (außer Bibliotheken an Hochschulen)
- Restaurants und Speisegaststätten dürfen frühestens ab 6 Uhr öffnen und sind spätestens ab 15 Uhr zu schließen
- Veranstaltungen sind grundsätzlich untersagt
- Treffen von Vereinen sollen nicht mehr durchgeführt werden
- Gottesdienste und Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften sind untersagt
Folgenden Geschäften ist vorerst auch die Öffnung an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr gestattet (gilt nicht für Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag):
- Geschäfte des Einzelhandels für Lebensmittel
- Wochenmärkte
- Abhol- und Lieferdienste
- Apotheken
- Drogerien
- Banken
- Tankstellen
- Kioske
- Geschäfte des Großhandels
Behörden bleiben zwar weiterhin geöffnet, der Publikumsverkehr soll aber möglichst nur per Telefon und E-Mail erfolgen - und auch dies vorerst nur im Notfall, da die Leitungen überlastet sind. Für anstehende Termine gilt: Kundïnnen müssen Termine nicht absagen, dadurch entstehen ihnen keine Nachteile, keine Rechtsfolgen und keine Sanktionen. Auch Fristen in Leistungsfragen werden vorerst ausgesetzt. Die Kundïnnen erhalten rechtzeitig eine Nachricht, wenn sich diese Regelungen ändern.
Weitere Informationen sowie Notfallnummern werden tagesaktuell unter land.nrw/corona veröffentlicht.