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Leere Schule NRW, Corona-Maßnahme
Am Mittwochnachmittag, den 15. April 2020, haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und der bayerische Ministerpräsident Markus Söder die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz zu den weiteren Corona-Maßnahmen in Deutschland vorgetragen.
NRW-Ministerpräsident Armin Laschet konnte sich mit seinem Antrag für frühzeitige Schulöffnungen nicht durchsetzen, auch in Nordrhein-Westfalen finden sie erst ab dem 4. Mai schrittweise statt. Einzige Sonderregel für NRW: Abiturienten sollen bereits ab Montag, den 20. April, wieder unterrichtet werden, damit die Abiturprüfungen ab dem 12. Mai nicht verschoben werden müssen. Auch Schüler, die vor der Mittleren Reife stehen sollen ab dem 20.4. wieder unterrichtet werden können.
Allgemein gilt auch in NRW, dass sämtliche bisher geltenden Maßnahmen, besonders die Kontaktbeschränkungen grundsätzlich bis zum 3. Mai weiterhin bestehen bleiben, Versammlungen und Veranstaltungen bleiben weiterhin untersagt. Nur in Einzelfällen gibt es Lockerungen: "Der grundlegende Weg wird weiter beschritten, ein Exit ist nicht gewollt, so lange es keinen Impfstoff und keine Medikamente gegen das Virus gibt," erklärt Söder.
So soll weiterhin ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden, und das Aufhalten in der Öffentlichkeit ist nur Einzelpersonen mit maximal einer weiteren Begleitung beziehungsweise Mitgliedern des eigenen Haushalts genehmigt.
Neu ist, dass ab sofort zwar kein Maskenzwang, aber die Empfehlung gilt, sogenannte Alltagsmasken beim Einkaufen und im Personennahverkehr, also Bussen und Bahnen, zu tragen. Um die Infektionsketten verfolgen zu können, wird weiterhin an dem Ziel, eine entsprechende App zu veröffentlichen, gearbeitet.
Die einzelnen Punkte, so weit sie beschlossen sind und auch für Nordrhein-Westfalen gelten sollen, in der Übersicht:
- UPDATE: Am Montag, den 20. April, öffnen die weiterführenden Schulen – allerdings nur für Lehrkräfte, um die notwendigen Bedingungen für eine Wiederaufnahme des Unterrichts zu schaffen. Ab Donnerstag, den 23. April, sollen die ersten Schülerïnnen zur Vorbereitung auf ihre Prüfungen und Abschlüsse wieder in die Schule gehen können. (Siehe hier)
- Die weiteren Schulen öffnen schrittweise ab dem 4. Mai: Zuerst für die 4. Klassen der Grundschulen sowie die Abiturklassen und andere Abschlussjahrgänge. Zum Schulbetrieb der anderen Jahrgänge folgen konkrete Termine etappenweise. Die Einzelheiten dazu will die Kultusministerkonferenz bis spätestens zum 29. April vorlegen, dazu gehören auch konkrete Hygiene-, Pausen- und Schulbuskonzepte.
- Die geplanten Prüfungstermine für Abitur- und andere Abschlussklassen bleiben bestehen.
- Kindergärten und Grundschulen bis Klasse 3 bleiben weiterhin geschlossen. Ab der dritten Aprilwoche soll die Notbetreuung für weitere Berufsgruppen erweitert werden, das konkrete Konzept dazu schnellstmöglich erarbeitet sein.
- Einzelhandelsgeschäfte mit einer Größe bis maximal 800 Quadratmetern sollen ab dem 20.4. unter bestimmten Hygienevorschriften wieder geöffnet werden dürfen. Dazu gehören die Abstandsregeln, Zutrittskontrollen und Desinfektionsmöglichkeiten.
- Geöffnet bleiben Drogerien, Tankstellen, Banken, Lieferdienste, Poststellen und weitere zentrale Einrichtungen.
- Unter gesteigerten Hygiene-Auflagen, bei gesteuertem Zutritt und Vermeidung von Warteschlangen sollen auch zoologische und botanische Gärten ab dem 4. Mai wieder öffnen dürfen.
- Bibliotheken dürften ab dem 4.5. öffnen, wenn die Zahl der Besucher begrenzt und alle Personen registriert werden. Die allermeisten Bibliotheken werden aber wohl weiter geschlossen bleiben, weil sie die strengen Auflagen nicht erfüllen können.
- Cafés, Restaurants, Bars, Hotels, Diskotheken und andere Gastronomiebetriebe bleiben weiter geschlossen.
- Kaufhäuser und Shoppingmalls bleiben vorerst geschlossen.
- Unabhängig von der Größe sollen Möbelhäuser, Kfz-Händler sowie Fahrrad- und Buchläden in NRW wieder öffnen dürfen.
- Für Alten- und Pflegeheime sollen schnellstmöglich individuelle Konzepte vorgelegt werden, um eine weitere Isolierung zu vermeiden.
- Für Friseurgeschäfte ist die Öffnung ab dem 4. Mai angestrebt, unter bestimmten Auflagen.
- Großveranstaltungen (ab 1000 Teilnehmerïnnen) dürfen frühestens ab dem 31. August stattfinden. Verordnungen für kleinere Veranstaltungen folgen schrittweise.
Sobald weitere Einzelheiten zu den Maßnahmen in NRW vorliegen, ergänzen wir diese laufend hier.
Zu den detaillierten Beschlüssen der Bundesregierung (in den Ländern kann es zu Abweichungen kommen).