
Freizeitpark Schloss Beck
Juchu! Von Schloss Beck über Phantasialand und Fort Fun bis zum Movie Park Germany und allen anderen Freizeitparks dürften die Jubelrufe weit über Nordrhein-Westfalens Grenzen hinaus zu hören sein. Dank einer neuen Coronaverordnung des Landes sollen schon ab Freitag, den 28. Mai 2021, viele Freizeitparks in NRW wieder öffnen dürfen. Nach Wochen ohne echte Perspektive ist das der erste Lichtblick für einen regen Betrieb im Sommer 2021. Im Fort Fun sollen sich die Türen ab Fronleichnam, den 3. Juni 2021, wieder öffnen, es folgt das Phantasialand am 10. Juni wieder öffnen, die weiteren Termine werden zeitnah auf den Webseiten der Parks veröffentlicht.
Die neuen Regelungen sind dabei an drei Inzidenzstufen gebunden: Bei Inzidenzwerten von über 100, die es aktuell - Stand 27. Mai 2021 - nur noch in einer einzigen kreisfreien Stadt in NRW gibt, gelten die Regelungen der Notbremse weiter.
Der angepasste Stufenplan im Überblick
- Stufe 1: Inzidenz bis 35
- Stufe 2: Inzidenz über 35, aber höchstens 50
- Stufe 3: Inzidenz über 50, aber höchstens 99
- Bei einer Inzidenz von 100 oder höher greift wieder die Bundesnotbremse
Die schon seit 15. Mai 2021 in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 100 und über 50 geltenden Lockerungen gehören nun zur Lockerungstufe 3 der Coronaschutzverordnung und werden um einige neue Freiheiten erweitert. Dann sind beispielsweise Öffnungen von Freizeiteinrichtungen wie Minigolfbahnen oder Freibäder möglich sowie Übernachtungen auf Campingplätzen und in Hotels.
Freizeitparks dürfen dann ab Lockerungsstufe 2, also einer stabilen Inzidenz unter 50, öffnen – allerdings nur, wenn nicht nur die Inzidenz des Kreise, sondern auch die Landesinzidenz unter 50 liegt. Zudem ist die Öffnung der Parks durch Schutzmaßnahmen wie die bekannten Abstandsregeln, Maskenpflicht, Kontaktnachverfolgung, Besucherzahlenbegrenzung und Vorlage eines Testnachweises abgesichert.
Ab dem 7. Juni soll dann auch die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen landesweit in den Regelbetrieb zurückkehren, d.h. alle Kinder haben einen uneingeschränkten Betreuungsanspruch im vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang, pädagogische Konzepte können vollumfänglich umgesetzt werden und die Gruppentrennung ist aufgehoben. Auch hier gelten weiterhin die bekannten Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen der Coronabetreuungsverordnung. Außerdem wird der Schritt zurück zum Regelbetrieb weiter von einem umfangreichen und freiwilligen Testangebot begleitet. Allen Kindern und Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung sowie den Kindertagespflegepersonen werden landesseitig weiterhin pro Woche jeweils zwei Tests zur Verfügung gestellt. Ab dieser Woche erhalten die Einrichtungen und Kindertagespflegepersonen zudem die kindgerechteren Lolli-Tests zur Eigenanwendung durch die Eltern.