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Distanzunterricht NRW, Schule in Coronazeiten
Während die Kultusministerkonferenz am 8. April 2021 zu dem Entschluss kam, die Schulen weitgehend offen zu halten, geht NRW zurück in den Distanzunterricht. Vorerst für eine Woche – also vom 12. bis zum 16. April – wird der Wechselunterricht ausgesetzt und alle Schüler:innen online zuhause unterrichtet. Für die Klassen 1 bis 6 wird eine Notbetreuung an den Schulen sichergestellt.
Ausgenommen von der Regel sind Schüler:innen der Abschlussklassen der Sekundarstufe I und II inklusive der Qualifikationsphase 1, für die nach den Osterferien Präsenzunterricht zur Prüfungsvorbereitung in den Klassenräumen stattfinden wird.
Ab dem 19. April 2021 soll der Unterricht an den Schulen dann – sofern es das Infektionsgeschehen zulässt – wieder in Halbgruppen im Wechselunterricht fortgesetzt werden.
Testpflicht an allen Schulen
Zur Gewährleistung eines sicheren Präsenzunterrichts ab dem 12.4. sollen Grundschullehrer:innen bevorzugt geimpft werden. Zudem wird eine grundsätzliche Testpflicht in den Schulen mit wöchentlich zweimaligen Selbsttests für alle am Schulleben Beteiligten eingeführt. Durchgeführt werden die Selbsttests an den Schulen, alternativ ist es möglich, ein negatives Bürgertestergebnis nachzuweisen (Bürgertest), das nicht älter als 48 Stunden ist. Schüler:innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung können nach Absprache mit der Schulleitung auch zuhause unter elterlicher Aufsicht Coronaselbsttests durchführen. In diesem Fall müssen die Eltern das negative Ergebnis schriftlich versichern. Die ausreichende Belieferung aller Schulen mit der notwendigen Menge an Selbsttests soll bis zum 16. April erfolgt sein.
Planmäßige Prüfungen
Die Abiturprüfungen beginnen wie vorgesehen am 23. April 2021. Der Unterricht für die Abiturient:innen der allgemeinbildenden Schulen soll sich in den neun Unterrichtstagen zwischen dem Ende der Osterferien und dem Beginn der Prüfungen auf die Abiturprüfungsfächer konzentrieren. Dies gilt auch für die Beruflichen Gymnasien und Studierende der Weiterbildungskollegs.
„Ich bin ich nach wie vor der Überzeugung, dass unsere Schulen im Interesse unserer Kinder als erstes geöffnet und als letztes geschlossen werden sollen. Eine Woche der Vorsicht ist angesichts der aktuellen Lage angemessen und in den Augen der Landesregierung notwendig“, erklärte dazu Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer.
UPDATE vom 19.4.: Distanzunterricht in NRW
"Die Landesregierung schafft in einer Landesverordnung schon jetzt die Vorgaben, die den noch ausstehenden geplanten bundeseinheitlichen Regelungen entsprechen." In 13 Kreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 bleibt es vorerst beim Distanzunterricht - bis zu einem Absinken der Inzidenzwerte für mindestens drei Tage unter 200.
Nicht betroffen von dieser Maßgabe und daher weiterhin im Präsenzformat zulässig ist der Unterricht
- für die Abschlussklassen (einschließlich der Prüfungen) der allgemeinbildenden Schulen, der Berufskollegs und der Förderschulen sowie die entsprechenden Semester im Bildungsgang Realschule des Weiterbildungskollegs,
- in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe, des beruflichen Gymnasiums und der Bildungsgänge des Weiterbildungskollegs.
Ebenfalls weiter möglich ist insbesondere das Angebot der pädagogischen Betreuung für Schüler:innen, die zu Hause keine angemessenen Bedingungen für das Lernen im Distanzunterricht vorfinden.
Sinkt der Inzidenzwert für mindestens drei Tage unter 200, wird zum nächsten Wochenbeginn der Wechselunterricht in den jeweiligen Kreisen und kreisfreien Städten wieder aufgenommen. Auch dies wird durch das Gesundheitsministerium per Allgemeinverfügung festgelegt und öffentlich bekannt gemacht werden.
Folgende Kreise und kreisfreien Städte liegen Stand 19.4. bereits über einer 7-Tages-Inzidenz von 200 und bleiben daher definitiv ab Montag im Distanzunterricht:
- Stadt Duisburg
- Stadt Gelsenkirchen
- Stadt Hagen
- Stadt Krefeld
- Märkischer Kreis
- Stadt Mülheim an der Ruhr
- Oberbergischer Kreis
- Rheinisch-Bergischer Kreis
- Stadt Remscheid
- Kreis Siegen-Wittgenstein
- Stadt Solingen
- Kreis Unna
- Stadt Wuppertal
2. UPDATE vom 19.4.: Wechselunterricht in NRW
Alle Schulen in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 200 starten ab Montag wieder in den Wechselunterricht. Dabei gilt die Testpflicht für Schüler:innen, Lehrkräfte und alle in der Schule Beschäftigten: Zwei Mal in der Woche werden alle getestet, die Teilnahme am Präsenzunterricht ist nur mit einem negativen Testergebnis möglich.
Weitere aktuelle Informationen zum Schulbetrieb in NRW.