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Mit der aktualisierten Corona-Betreuungsverordnung auf Grundlage der Beschlüsse der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentïnnen vom 17. April hat Nordrhein-Westfalen die Regelungen der schrittweisen Schulöffnung sowie die geplanten Anpassungen der Notbetreuung in Schulen neu gefasst. Wir fassen zusammen:
- Ab Donnerstag, den 23. April 2020, können ausschließlich die Schülerinnen und Schüler, die in diesem Schuljahr Abschlüsse anstreben, wieder in die Schulen.
- Ab dem 4. Mai sollen dann auch die Grundschulen ihren Schulbetrieb wieder aufnehmen, sofern die Entwicklung der Infektionsraten dies zulässt. Zunächst starten die Schülerïnnen der Jahrgangsstufe 4, um sie gut auf den im Sommer bevorstehenden Wechsel auf die weiterführenden Schulen vorzubereiten.
UPDATE Nordrhein-Westfalen sieht den Unterrichtsstarts an Grundschulen und den Primarstufen der Förderschulen für Donnerstag, den 7. Mai 2020 vor. An den ersten beiden Tagen, also am 7. und 8. Mai 2020, soll zunächst nur Unterricht für Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen stattfinden.
Das Schulministerium NRW weist in dem Zusammenhang aber auch darauf hin, dass die Klassen in Abhängigkeit von Raum- und Klassenstärke zumeist halbiert werden müssen. Zudem werden nicht alle Lehrkräfte wegen der unvermeidlichen Beschäftigungsverbote für einen Präsenzunterricht eingesetzt werden können.
Diese beiden Faktoren machen deutlich, dass eine Rückkehr zu einem „normalen“ Unterricht in diesem Schuljahr nahezu auszuschließen ist.
Grundsätzlich ist die Wiederaufnahme des Schulbetriebs nur unter Einhaltung strenger Vorgaben zum Hygiene- und Infektionsschutz möglich. Den Schulen werden speziell entwickelte Handlungsempfehlungen zur Hygiene unter Pandemiebedingungen übermittelt. Konkrete Hygienetipps und Verhaltensempfehlungen für Bildungseinrichtungen stellt auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) kostenfrei zur Verfügung: Broschüren, Plakate, Spiegelaufkleber und Videos, differenziert nach Grund- und weiterführenden Schulen geben leicht verständliche Informationen zum gründlichen Händewaschen und richtigen Nies- und Hustenverhalten. Zu den Informationen.
Die aktuellen Schulmails mit weiteren Details sind hier zu finden.
- Die seit dem 16. März angebotene Notbetreuung für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird fortgesetzt. Vor dem Hintergrund der behutsamen Lockerungen für weitere Wirtschaftsbereiche sollen auch die Tätigkeitsbereiche der Eltern angepasst werden, die künftig die Notbetreuung in Anspruch nehmen können. Ab 23. April 2020 soll die so erweiterte Notbetreuung für Kinder von Eltern und Erziehungsberechtigten aus weiteren Berufs- und Bedarfsgruppen gelten.
- Stufenweise Öffnung bei der Kindertagesbetreuung wird ab dem 23. April 2020 auf erwerbstätige Alleinerziehende ausgedehnt.
Welche Berufsgruppen einen Anspruch auf Notbetreuung ab dem 23. April haben, ist hier aufgelistet.
Darüber hinaus hat die Jugend- und Familienministerkonferenz beschlossen, unter Leitung von Nordrhein-Westfalen und Brandenburg ein Konzept zu erarbeiten, unter welchen Kriterien weitere Schritte der Öffnung der Kindertagesbetreuung möglich sind. Entsprechende Empfehlungen sollen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten am 30. April vorliegen.