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Schulkinder mit Corona-Maske
School child wearing face mask during corona virus and flu outbreak. Boy and girl going back to school after covid-19 quarantine and lockdown. Group of kids in masks for coronavirus prevention.
Wie der Schulunterricht in Nordrhein-Westfalen nach dem verlängerten Ferienende ab dem 11. Januar 2021 aussieht, hat das Ministerium am 6.1. beschlossen. Demnach gehen die Maßnahmen entsprechend der aktuell äußerst kritischen Lage vorerst bis zum 31. Januar über diesen Stufenplan hinaus.
Da das weitere Infektionsgeschehen nicht vorhersehbar ist, hat die Landesregierung einen Plan entwickelt, der das Vorgehen in drei verschiedenen Stufen beschreibt und den Schulleitungen so die Möglichkeit gibt, sich auf die unterschiedlichen Szenarien einzustellen. Ziel ist es, so schnell wie möglich zu einem normalen Regelbetrieb in den Schulen zurückzukehren, ohne die Gesundheit von Lehrkräften und Schülerïnnen zu gefährden und gleichzeitig die Ausbreitung des Virus zu verhindern.
Stufe 1: Angepasster Schulbetrieb
Die erste Stufe des Plans sieht bei einem Inzidenzwert unter 200 Neuinfektionen innerhalb einer Woche den Präsenzunterricht unter Berücksichtigung der strengen Hygieneregeln vor. In Einzelfällen können Schulleiterïnnen Distanzunterricht nach Anzeige bei der Schulaufsicht einrichten, sofern anders das Angebot an Präsenzunterricht an der Schule nicht aufrechterhalten werden kann.
Stufe 1+: Angepasster Schulbetrieb in Hotspots
In Kreisen oder kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz oberhalb von 200 können Einschränkungen des Schulbetriebs angeordnet werden. Dazu werden die Teilung von Klassen oder Kursen und damit in der Regel parallel bzw. im Wechsel Präsenz- und Distanzunterricht erforderlich. Die Jahrgangstufen 1 bis 7 und sämtliche Abschlussklassen bleiben davon ausgenommen. Das Tragen einer Alltagsmaske für Schülerïnnen der Klassen 3 und 4 während des Unterrichts können vorgesehen und der Sportunterricht eingeschränkt werden.
Stufe 2: Eingeschränkter Schulbetrieb
Bei bei einer anhaltend hohen oder flächenübergreifenden Inzidenz wird der Schulbetrieb landesweit eingeschränkt. Dabei soll der Präsenzunterricht für die Klassen 1 bis 7 - wo immer möglich - sichergestellt werden. Ab einschließlich Klasse 8 kann Distanzunterricht im Wechsel von Präsenz- und Distanzbetrieb vorgesehen werden. Abschlussklassen sollen davon möglichst ausgenommen werden. Zudem kann eine generelle Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske oder eine Reduzierung von Sportunterricht und Förderangeboten notwendig werden. Bei einer besonders kritischen Infektionslage sind auch weitergehende Einschränkungen möglich. Für einen landesweit eingeschränkten Schulbetrieb bedarf es einer Grundsatzentscheidung der Landesregierung.
Weitere Informationen der Landesregierung zum Schulbetrieb in NRW.