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Baby, Eltern, Elterngeld
Wer Kinder bekommt, muss seine berufliche Tätigkeit einschränken oder für eine bestimmte Zeit aufgeben. Damit auch in dieser Zeit das Geld zum Leben reicht, wurde das Elterngeld eingeführt. Es sorgt in der Zeit nach der Geburt, in der ein Baby rund um die Uhr versorgt werden muss, für die finanzielle Absicherung und macht es möglich, dass Eltern ihren Nachwuchs selbst betreuen können.
Elterngeld wird in unterschiedlichen Varianten gezahlt
- Basiselterngeld
- Elterngeld Plus
- Partnerschaftsbonus
Gezahlt werden 300 bis 1800 Euro Basiskindergeld und 150 bis 900 Euro Elterngeld Plus, abhängig vom Teilzeitverdienst. Beim Partnerschaftsbonus erhalten die Eltern bis zu 4 Monate zusätzliches Elterngeld Plus in Höhe von 150 bis 900 Euro. Die Berechnung erfolgt wie beim Elterngeld Plus.
Die staatliche Leistung wird ebenfalls gezahlt, wenn die Eltern vor der Geburt nicht erwerbstätig waren, sich in der Ausbildung befinden oder studieren. Hier wird die Regelung des Mindestelterngeldes von 300 Euro angewendet. Das Elterngeld lässt sich alleine oder gemeinsam mit dem Partner beantragen.
Wichtig: Die Monate, in denen Mutterschaftsgeld bezogen wird, werden automatisch als Bezug von Elterngeld angerechnet und müssen als solche beantragt werden. Wer hingegen alleinerziehend ist und das alleinige Sorgerecht besitzt, kann das Elterngeld für 14 Monate beantragen.
Frühgeburten und Bezugszeiten
Erblicken Kinder früher als geplant das Licht der Welt, hat der Gesetzgeber auch dafür Regelungen getroffen. Bei Frühchen verlängert sich der Bezug des Basiselterngeldes entsprechend der Wochen, die das Kind zu früh geboren wurde. Das heißt, dass der errechnete Entbindungstermin als Ausgangswert für die 14 Monate gilt, für die das Basiskindergeld zur Verfügung steht.
Wird ein Kind zu früh geboren, wirkt sich das auch auf das Elterngeld Plus aus. Normalerweise muss dieses spätestens ab dem 15. Lebensmonat des Kindes bezogen werden. Bei Frühgeburten verlängert sich dieser Zeitraum um die Anzahl der Monate, die das Kind zu früh auf die Welt kam. Kommt das Baby also 6 Wochen früher als geplant auf die Welt, beginnt der Bezug von Elterngeld Plus erst in dessen 16. Lebensmonat.
Wichtig: Bezugsmonate sind keine Kalendermonate. Wird das Kind beispielsweise Mitte des Monats geboren, wird ab diesem Datum im vierwöchigen Rhythmus gerechnet.Auf den ersten Blick sehen die Regelungen für das Elterngeld verwirrend aus. Die zu erwartenden Geldsummen hängen vom Nettoeinkommen ab, Basiselterngeld und Elterngeld Plus können kombiniert werden, Väter bekommen ebenfalls Elterngeld und ab einer bestimmten Einkommenshöhe gibt es gar kein Elterngeld. Es braucht etwas Geduld, um sich in die Regelungen einzulesen. Daher hier die wichtigsten Informationen im Überblick:
1. Das Basiselterngeld
- Zeitdauer 12 Monate
- Paare können sich mit dem Bezug des Elterngeldes und der Betreuung abwechseln
- innerhalb der Paarbeziehung muss ein Elternteil mindestens 2 Monate und maximal 12 Monate Basiselterngeld beantragen
- Basiselterngeld wird nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate gezahlt
Beantragen beide Elternteile das Elterngeld, werden 2 Monate zusätzliches Basiselterngeld gezahlt. Somit verlängert sich der Bezug des Basiselterngeldes auf 14 Monate. Die Höhe des Basiselterngeldes ist vom Einkommen vor der Geburt des Kindes abhängig. In den meisten Fällen beträgt es 65 Prozent vom bisherigen Nettoeinkommen. Wer zu den Geringverdienern gehörte, bekommt bis zu 100 Prozent. Wer vor der Geburt kein Einkommen hatte, erhält den Mindestsatz von 300 Euro.
Dieser Betrag ändert sich für die Eltern, die während ihrer Elternzeit arbeiten und damit über ein Einkommen verfügen. Dieses Geld wird für die Ermittlung des Basiselterngeldes angerechnet. Dabei werden maximal 2770 Euro berücksichtigt.
Mehr Basiselterngeld für Geringverdiener
Je geringer das Nettoeinkommen vor der Geburt des Kindes war, desto geringer fällt auch das Basiselterngeld aus. Um dem entgegenzuwirken, wird bei Geringverdienern ein höherer Prozentsatz zur Berechnung angesetzt. Lag das Nettoeinkommen zwischen 1200 und 1000 Euro, erfolgt die Berechnung des Elterngeldes mit 67 Prozent. Bei einem Einkommen von 1000 Euro oder weniger, erhöht sich der Prozentsatz schrittweise auf bis 100 Prozent.
Wichtig: Die wenigsten Eltern wissen, dass sich die Bezugsmonate stückeln lassen und auch Phasen der Überlappung möglich sind, in denen beide Eltern gleichzeitig zu Hause sind.
2. Elterngeld Plus
- der Auszahlungszeitraum ist doppelt so lange wie beim Basiselterngeld
- zusätzliches Einkommen erhöht das Elterngeld Plus
Elterngeld Plus kann doppelt so lange wie das Basiselterngeld gezahlt werden und wird daher von Eltern genutzt, die über einen langen Zeitraum bei ihrem Kind sein möchten. Dabei halbiert sich der Auszahlungsbetrag des Basisgeldes, wenn die Eltern nach der Geburt kein Einkommen haben.
Steigen die Eltern nach der Geburt des Kindes mit Teilzeitarbeit erneut in das Berufsleben ein, kann das Elterngeld Plus die gleiche Höhe wie das Basiselterngeld erreichen. Das ist von der Höhe des neuen Nettoeinkommens abhängig und wird individuell berechnet. Dabei erhalten die Eltern maximal 50 Prozent des Basiselterngeldes als Elterngeld Plus, allerdings über den doppelten Zeitraum Für Eltern, die nach der Geburt ihres Nachwuchses schnell stundenweise in das Berufsleben zurückkehren wollen, ist das Elterngeld Plus daher die beste Wahl. Rechenbeispiele für das Elterngeld Plus gibt es hier.
3. Partnerschaftsbonus
Der Partnerschaftsbonus soll Eltern unterstützen, die während der Elternzeit beide in Teilzeit arbeiten wollen und die familiären und beruflichen Anforderungen unter einen Hut bekommen müssen. Dafür gibt es maximal 4 Monate zusätzlich Elterngeld Plus für jedes Elternteil, wenn beide Elternteile in einem Haushalt leben und gleichzeitig in Teilzeit arbeiten. Dabei muss eine Arbeitszeit von 25 bis 30 Wochenstunden eingehalten werden, ansonsten verfällt der Partnerschaftsbonus für den entsprechenden Monat.Für Alleinerziehende gilt die gleiche Festlegung. Auch sie erhalten zusätzlich 4 weitere Elterngeld Plus-Monate, wenn sie in vier aufeinanderfolgenden Monaten jeweils 25 bis 30 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten.
Klug kombiniert bringt mehr Geld
Werden diese drei Möglichkeiten geschickt kombiniert, lässt sich eine lange Elternzeit genießen. Beispielsweise kann die Mutter für das erste halbe Jahr das Basiselterngeld beantragen. Danach nutzen beide Elternteile den Partnerschaftsbonus für maximal vier Monate. Anschließend beantragt der Vater für drei Monate das Basiskindergeld und im Anschluss erhält die Mutter bis zum 19. Lebensmonat Elterngeld Plus.
Der Partnerschaftsbonus kann also flexibel eingesetzt werden. Dabei muss lediglich beachtet werden, die eine längerfristige Krankheit des Kindes dazu führen kann, dass die Minimalstundenanzahl nicht erreicht wird und der Bonus zurückgezahlt werden muss.