Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele

Das Gewinnspiel-Angebot wird vom Verlag aus Bremen UG (haftungsbeschränkt (VAB) (im folgenden VAB genannt) mit Sitz in Bremen betrieben.

Die Teilnahme am Gewinnspielen auf den Seiten vom VAB und deren Durchführung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen.

1. Gewinnspiel
Die Gewinnspiele werden vom VAB in Kooperation mit verschiedenen Partnern (Kooperationspartnern) durchgeführt.

2. Teilnahme
Der /die Teilnehmer/in darf am Gewinnspiel teilnehmen:
- wenn die Bedingungen des Gewinnspiels erfüllt sind.
- die Teilnahme hat innerhalb der im Gewinnspiel genannten Teilnahmefrist zu erfolgen.
- der Teilnehmer ist für die Richtigkeit einer Adressen (Post/Mail/Telefon) selbst verantwortlich.
- der / die Teilnehmer/in erkennt mit der Teilnahme diese Teilnahmebedingungen an.

3. Teilnehmer
-Teilnehmen darf jede volljährige, natürliche Person in eigenem Namen.
- Bei einem Verstoß gegen die Bedingungen, bei Einsatz von unerlaubten Hilfsmitteln oder anderweitig durch Manipulation erworbene Vorteile an der Teilnahme behält sich VAB das Recht vor, den /die Teilnehmer/in vom Gewinnspiel auszuschließen bzw. auch nachträglich den Gewinn abzuerkennen bzw. den Gewinn zurückzufordern.
- Mitarbeiter des VAB, der verbundenen Unternehmen und eventueller Kooperationspartner sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

4. Ermittlung der Gewinner
- Der Gewinn wird nur unter den Teilnehmer/innen verteilt, von denen die Einsendung rechtzeitig bis zum Ende der Teilnahmefrist vorliegt.
­- Bei mehreren Teilnehmer/innen entscheidet das Los, sofern nicht andere Leistung für den Gewinn entscheidend sind.
-Sind andere Leistung ausschlaggebend, so ist die Redaktion als Jurorenkomitee zur Ermittlung des Gewinners unter den Teilnehmer/in berechtigt.

-Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
-Die Gewinner werden vom VAB entweder schriftlich per Brief, per Email, per Posting in sozialen Netzwerken oder telefonisch benachrichtigt.
-Der VAB ist berechtigt, die Daten des Gewinners an die Kooperationspartner zu übermitteln, um so die Auslieferung des Gewinns zu ermöglichen.
- Der im Gewinnspiel gegebenenfalls präsentierte Gewinn ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch, Abweichungen sind möglich.

5. Verfall des Gewinns
Sollte sich ein Gewinner nicht innerhalb von 14 Tagen nach Gewinnbenachrichtigung bei VAB melden, verfällt der Gewinn. Das Gleiche gilt für den Fall, dass ein Gewinner VAB falsche Kontaktdaten mitteilt und die Übersendung oder Übergabe des Gewinns deshalb nicht möglich ist.

6. Adventskalender

Jede Person ist nur einmal pro Tag zur Teilnahme berechtigt. Teilnahmeschluss für jedes Adventskalendertürchen ist jeweils um 23:59 Uhr an jedem Tag vom 01.12. des Jahres bis zum 24.12. des Jahres. VAB ist nicht verantwortlich, wenn aufgrund technischer Fehler oder aus irgendeinem anderen Grund eine Teilnahme nicht oder nur verspätet möglich ist.

Ihr könnt jeden Tag einmal mitmachen. Unter allen Teilnehmern verlosen wir am Ende ein Samsung Tablet Kids. Dass heißt, je häufiger ihr beim Kalender mitmacht, um so mehr steigt eure Chance auf unseren Hauptpreis!

Mit der Teilnahme an der Verlosung erklärt Ihr Euch einverstanden:

  • dass Euch Mitarbeiter vom Verlag aus Bremen bezüglich des Adventskalenders kontaktieren dürfen.
  • Ihr 18 Jahre alt seid.

Der Verlag aus Bremen wird Eure Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Mitarbeiter vom Verlag aus Bremen sowie der Sponsoren der Preise dürfen nicht teilnehmen

- See more at: http://www.kinderzeit-bremen.de/teilnahmebedingungen/#sthash.16Vgwicl.dpuf

7. Reisegewinne

Bei Reisegewinnen erfolgt die Abwicklung ausschließlich im direkten Kontakt zwischen dem Gewinner und dem jeweiligen Sponsor bzw. einem von diesem beauftragten Reiseveranstalter. Sofern ein Reisetermin nicht schon im Gewinnspiel selbst vorgegeben wird, ist die Terminfestlegung für die Reise allein dem Sponsor bzw. Reiseveranstalter vorbehalten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Reisetermin besteht nicht. Wird die Reise nicht zu dem vom Sponsor bzw. Reiseveranstalter vorgegebenen Termin oder Zeitraum abgenommen, besteht kein Anspruch mehr auf den Gewinn. Mit Bestätigung der Reise unterliegt der Gewinner den Reisebedingungen des Veranstalters.

Die An- und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise (Flughafen, Bahnhof etc.) erfolgt auf Kosten des Gewinners, soweit nichts anderes im Gewinnspiel angegeben oder ausdrücklich vereinbart wurde. Das Gleiche gilt auch für sämtliche private Kosten, die während der Reise entstehen (Minibar, Telefon etc.).

Der Wert der Reise im Auslobungstext bezieht sich auf die teuerste Reisezeit und unterliegt somit, je nach Zeitpunkt der Zurverfügungstellung und Inanspruchnahme der Reise, saisonal bedingten Abweichungen und Währungsschwankungen. Der Gewinner nimmt hiervon Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass ein Ausgleich einer etwaigen Wertdifferenz in jeder Form ausgeschlossen ist.
- Eine Barauszahlung des Gewinnwertes oder Rabattwertes und ein Umtausch des Gewinns sind ausgeschlossen. Der Gewinn ist nicht übertragbar.
- Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann nicht abgetreten werden.
 

8. Vorzeitiges Gewinnspielende
Der VAB behält sich vor ohne Vorankündigung, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt und ohne Angabe von Gründen auszusetzen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der VAB insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann der VAB von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

9. Haftung
- Mit der Aushändigung des Gewinns wird der VAB von allen Verpflichtungen frei, sofern sich dies nicht aus den Gewinnspielregelungen schon zu einem früheren Zeitpunkt ergibt.
- Für Sach- und/ oder Rechtsmängel an den vom Partner gestifteten Gewinnen haftet der VAB nicht.
- Der VAB haftet nicht für die Insolvenz eines Partners sowie die sich hieraus für die Durchführung des Gewinnspiels ergebenden Folgen.
- Bei Reisegewinnen haftet der VAB nicht für die Folgen einer Änderung des Reiseangebots oder der Absage der Reise durch den Reiseveranstalter. Die Möglichkeit der Auszahlung des Reisewertes ist ausgeschlossen.

10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.